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Herr Neurath stellt vor: PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, 09. Juli 2009 um 08:40

 

Stammtisch der OIG, am  7. Juli 2009

Herr Peter Neurath stellte seine Arbeit und seine geplanten Projekte vor.

Herr Neurath betreibt zusammen mit seiner Ehefrau Sabine, eine Sozialpädagogische Praxis in Unna.

Sie bieten unter anderem Jugendhilfe, Elterncoaching und  Familienhilfe an und suchen auch in Oberhausen nach Pflegeeltern die bereit sind mit ihnen zusammen zu arbeiten.

Herr Neurath ist auf der Suche nach seinem ersten  Pflegeelternpaar, das den Grundstein legen soll für seine Arbeit.

Als freier Träger  bietet er den zukünftigen Pflegeeltern viel mehr Geld als hiesige Pflegefamilien, üblicherweise, vom Jungendamt bekommen.

Sein Netzwerk-Konzept, einen Fünfer-Block von Pflegefamilien zu bilden, die sich untereinander austauschen, Kontakte pflegen und sich gegenseitig unterstützen , kann erst realisiert werden,  wenn dafür genügend Leute gefunden wurden, die bereit sind sich als Honorarkräfte, selber zu versichern und Steuern  für das erhaltene Pflegegeld zu zahlen.

Im Prinzip bietet er das an, was bisher der Pflegekinderdienst der Caritas in Oberhausen leistet. Allerdings plant er  umfassendere Hilfe, die dann aber überwiegend aus der Kraft der Familien raus geleistet werden sollen (gegenseitig helfen).

Das Jugendamt bleibt aber auch bei  der, von Herrn Neurath geplanten, sozialpädagogischen  Lebensgemeinschaft, federführend.

 Zu Beginn der Zusammenarbeit wird ein Profil der Eltern erstellt.

Dadurch soll sicher gestellt werden, welches Kind zu welchem Paar passt. Die Erstellung des Profils übernimmt Herr Richard Spätling und die Pflegeeltern müssen dafür nach Köln fahren und sich mit 150 EUR an den Kosten beteiligen

 Voraussetzung für eine Bewerbung:

Die Pflegeeltern sollten eine pädagogische Ausbildung haben

 Bericht: Andrea Bothe

 
Geplante Termine 2010 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Montag, 06. Juli 2009 um 06:22

 

 

02.03.2010  Verwandtenpflege b.z.w. Enkelkinderpflege! Referentin: Frau Krämer

04.05.2010  Pflegekinder 18! Was jetzt?

 

 

02. – 4.7. 2010. Seminar Möhnesee. Thema: "Ich bin nicht allein".

 

 

Weitere geplante Themen:

Erbrecht

Seelische Behinderung bei Kindern

Streetworker berichten

 

 

 
Beitraege zur Berufsgenossenschaft für Bereitschaftseltern PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Uwe   
Mittwoch, 15. April 2009 um 07:43

Hier ein Schreiben der BGW (gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen)

Neuigkeiten zum Versicherungsschutz im Rahmen der Vollzeitpflege ( § 33 SGB VIII) in der gesetzlichen Unfallversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 12.03.2009 (s. Anlage) wurden wir von unserer Aufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt, in Kenntnis gesetzt, dass in Absprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für einen bestimmten Personenkreis im Bereich der Vollzeitpflege nun doch gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die BGW besteht.

Zu diesem Personenkreis gehören

Pflegeeltern (Vollzeitpflege), die mehr als sechs Pflegekinder im Haushalt aufgenommen haben

sowie Pflegeeltern (Bereitschaftspflege), unabhängig von der Anzahl der aufgenommenen Kinder.

Der Versicherungsschutz für diesen Personenkreis besteht gemäß § 2 Abs. I Nr. 9 SGB VII und beginnt mit Tag der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Für diesen Versicherungsschutz sind
die Pflegeeltern selbst beitragspflichtig ($ 150 Abs. 1 Satz 2 SGB VII). Grundsätzlich besteht eine Anmeldepflicht innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Aufgrund der bisher bestehenden Rechtsunsicherheit zum Versicherungsstatus des oben genannten Personenkreises in der gesetzlichen Unfallversicherung ist die BGW zu Zugeständnissen im Rahmen der Beitragserhebung für die Vergangenheit bereit.

Mit dem Ziel, künftig eine korrekte Anmeldung selbstständig tätiger Vollzeitpflegeeltern / Bereitschaftspflegeltern bei der BGW zu erreichen, erklärt sich die BGW bereit, im Wege des Erlasses
auf die rückwirkende Erhebung von Beiträgen für die persönliche Pflichtversicherung für die Umlagejahre 2005 bis 2008 zu verzichten - vorausgesetzt, die Anmeldungen des oben genannten Personenkreises ließen bis spätestens 3 I .12.2009 bei der BGW vor. Dies gilt nicht, soweit die Pflegeeltern in der Vergangenheit schon Personal beschäftigt haben und daher eine Anmeldepflicht auch schon zuvor bestand.

Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass der oben genannte Personen-kreis durch die Jugendämter bei unserer Berufsgenossenschaft angemeldet wird. Alternativ informieren Sie bitte die Pflegeeltern über ihre Anmeldepflicht.

Über die Höhe des Beitrags für das Umlagejahr 20091ässt sich bis dato noch keine konkrete Auskunft geben, da die Berufsgenossen-schaften im Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung (also immer rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr) ihre Beiträge erheben. Orientiert man sich an den Zahlen für die Umlage 2008, so ergibt sich pro Vollzeitpflegeperson ein Jahresbeitrag von 133,55 € für die alten Bundesländer und 172,46 € für die neuen Bundesländer.

Die Pflegeeltrn der Bereitschaftspflegestellen sind durchgehend für 12 Monate im Jahr versicherungs- und beitragspflichtig, auch wenn sie nicht durchgehend Kinder betreuen.

Bitte geben Sie diese Informationen rasch an die Jugendämter weiter und weisen Sie besonders auf den Stichtag 3l.l2.2009 für nachträgliche Anmeldungen hin, damit möglichst viele selbstständige
Pfl egeeltern in den Genuss der Beitragsamnestie" kommen.

 

 
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Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, 03. Dezember 2008 um 14:03

Reflexion des Sonderstammtisches der OIG

30.Juni 2009  

Der Abgeordnete im Landtag NRW, Michael Groschek, der außerdem Generalsekretär der nordrhein-westfälischen SPD und Kandidat für den Bundestag ist, wurde von der Oberhausener Interessengemeinschaft für Adoptiv-und Pflegeeltern e.V.  zu einem außerordentlichen Stammtisch eingeladen.

Herr Groschek zeigte großes Interesse an der Problematik der Adoptiv-und Pflegeeltern und folgte gerne deren Einladung.

In kleinem, ganz ungezwungenen Kreis von Pflege-und Adoptiveltern, wurden Probleme dargestellt, erläutert was besser laufen könnte und erklärt wie der Alltag mit in Pflege genommenen Kindern aussieht.

Von einigen Sachverhalten hatte Herr Groschek noch nicht gehört und bat spontan Unterstützung an, die er auch sofort damit besiegelte das er der OIG  als neues Mitglied beitrat.

Der Vorstand der OIG, allen voran die Vorsitzenden Ute Brunow und Uwe Bothe, erläuterten Forderungen der Pflegeeltern an die Politik.

<!--[if !supportLists]-->1.    <!--[endif]-->Die Erhöhung des Erziehungsbeitrages für Kurz- und Dauerpflege.

Der Stundenlohn beträgt nur 0,15 EUR für die Pflegeeltern.

2.Rentenbeiträge für Kurz-und Dauerpflegeeltern. ( wie z.B. bei Pflegegeld der Krankenkassen.)

3.Die Auszahlung des vollen Pflegegeldes ohne anteiligen Abzug des Kindergeldes.

 

Desweiteren wurde auf spezielle Probleme hingewiesen:

Kinder, die aus den Familien genommen werden müssen und dann in eine Pflegestelle kommen, haben meist nicht die Möglichkeit in den früheren Kindergarten zu gehen. Wohin mit den 3-6 jährigen ???? Wo sollen sie soziale Kontakte knüpfen?

Kindergärten sind zu unflexibel geworden. Es ist nicht möglich ein Kind als Gast aufzunehmen.

Das Rabennest war oft die einzige Alternative, wurde aber leider ersatzlos geschlossen.

 

Die Zusammenarbeit zwischen dem Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes (ASD) und Pflegekinderdienst der Caritas (PKD), sowie die zwischen dem ASD und der Pflegefamilie, wurde von den Pflegeeltern als nicht immer gut funktionierend dargestellt.

Die Probleme sehen die Eltern überwiegend darin, dass es zu wenig Personal im ASD gibt und der PKD nicht mehr federführend sein darf. Außerdem kritisieren sie, dass Termine häufig verschoben werden mussten, weil zu viele Sozialarbeiter zu einem gemeinsamen Termin finden müssen und deshalb Hilfen für Kinder zu spät einsetzen. Pflegefamilien werden ferner nicht als wichtige Dienstleister gesehen und wichtige Informationen werden nicht immer ausführlich oder rechtzeitig weiter gegeben.

Bericht von Andrea Bothe, Pressesprecherin der OIG

www.oig-online.de  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 

 
Weihnachtsbeihilfe für Kurzzeitpflegeeltern PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Uwe   
Dienstag, 18. November 2008 um 19:03

Auch Kurzzeitpflegeeltern können bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe eine Weihnachtsbeihilfe für Pflegekinder beantragen. Informationen bekommen Sie von der wirtschaftlichen Jugendhilfe oder der OIG-Vorsitzenden Ute Brunow (Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ).

 
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